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Wie kann die vorbeugende Wartung der Anlagen eines ERP sichergestellt werden?

  • fraenrico01
  • 26. März
  • 4 Min. Lesezeit

Wartung eines ERP

Erstellung eines präventiven Wartungsplans in Einrichtungen mit Publikumsverkehr (ERP)


Verpflichtung zu Sicherheitsmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen


Öffentliche Einrichtungen umfassen alle Gebäude, zu denen die Öffentlichkeit freien, kostenpflichtigen, eingeschränkten oder sogar nur auf Einladung Zutritt hat. Um sie zu sichern, werden sie zunächst in 5 Kategorien eingeteilt, je nachdem, wie viele Personen sie aufnehmen können.


Es kann sich um Veranstaltungssäle, Sporthallen, Einkaufszentren, Restaurants, Hotels, Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Museen, Altenheime, Bahnhöfe, Kultstätten usw. handeln. Zum Zeitpunkt ihres Baus und während ihres gesamten Betriebs unterliegen diese Einrichtungen Pflichten zur Zugänglichkeit und Sicherheit, um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten und materielle Verluste im Falle eines Unfalls zu begrenzen. Dabei geht es hauptsächlich um den Brandschutz und mögliche Panikauswirkungen. Solche Empfangsstrukturen unterliegen mehreren Vorschriften, darunter dem französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuch (Artikel R.123-43) sowie dem französischen Gesetzbuch über die Sicherheit der öffentlichen Gebäude (Artikel R.123-43).


Einführung eines präventiven Wartungsplans in einem ERP


Der für den Betrieb verantwortliche ERP-Betreiber muss sicherstellen, dass ein präventiver und kurativer Wartungsplan für die technischen Anlagen in Übereinstimmung mit den Vorschriften eingeführt wird.


Geplante, regelmäßige und systematische Maßnahmen tragen dazu bei, das Unfallrisiko so weit wie möglich zu reduzieren. Es ist wichtig, Ausfälle, Verschleiß oder Fehlfunktionen der technischen Anlagen zu antizipieren. Diese Umsetzung ist natürlich mit gesetzlichen Verpflichtungen verbunden, um die Sicherheit der Öffentlichkeit und des Personals zu gewährleisten, hat aber auch eine wirtschaftliche Dimension. Durch die Durchführung einer regelmäßigen Kontrolle und Wartung der Anlagen bietet diese Initiative die Möglichkeit, die Kosten eines Ausfalls oder vorzeitigen Verschleißes zu senken. Der vorbeugende Wartungsplan sieht dann alle regelmäßigen Überprüfungen und vorgeschriebenen Wartungen vor, die in einem von den geltenden Vorschriften festgelegten Zeitrahmen durchzuführen sind.


Wenn bei neuen Anlagen Arbeiten erforderlich sind, um das ERP entsprechend anzupassen, muss die Stadtverwaltung zuvor eine Genehmigung erteilen. Diese erteilt ihre Zustimmung in der Regel nach Stellungnahme der zuständigen Sicherheitskommission.


Welche Bereiche sind in einen Wartungsplan für ein ERP einzubeziehen?


Der Wartungsplan ist in mehrere Bereiche unterteilt, die jeweils bestimmte Akteure und eine angemessene Häufigkeit von Kontrollen und Eingriffen erfordern:

  • Die Beleuchtung ist eines der ersten Elemente, die regelmäßig kontrolliert und überprüft werden müssen. Das ERP muss auch über eine Sicherheitsbeleuchtung verfügen können. Es ist natürlich verboten, explosive oder giftige Produkte in einem ERP zu lagern oder zu verwenden.

  • In Bezug auf die Sicherheit folgen die Alarmvorrichtungen und Evakuierungspläne den Richtlinien, die im Bau- und Wohnungsbaurecht festgelegt sind.

  • Elektro- und Gasanlagen, Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie alle anderen technischen Einrichtungen müssen Sicherheits- und Funktionsgarantien bieten.

  • Schließlich werden das Brandschutzsystem (manuelle und automatische Auslöser, Signaltableau usw.) sowie die Brandschutzausrüstung wie Feuerlöscher, Sicherheitsbeleuchtung und Diebstahlsicherung entsprechend den bestehenden Risiken und der Größe der Räumlichkeiten eingerichtet.

Weitere Wartungsklauseln sind je nach Art der spezifischen Anlagen im ERP aufzunehmen. Dabei kann es sich um Anlagen wie Kochgeräte, Aufzüge, Rolltreppen oder auch automatische Türen handeln.

Dies betrifft auch die Gesetzgebung in Bezug auf Gesundheitsrisiken durch Bakterien (Legionellen) und giftige Materialien (Asbest, Blei).


Wie werden die Wartungsarbeiten innerhalb eines ERP durchgeführt?


Im Wartungsplan geht es darum, ein Sicherheitsregister sowie eine Wartungsakte oder ein „Wartungsheft“ zu erstellen, in dem die Art der Eingriffe, der Verantwortliche für diese und ihre Häufigkeit angegeben werden.


Das Sicherheitsregister eines ERP


Es erfasst alle Einsatzberichte über die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten sowie die ebenfalls vorgeschriebenen technischen Kontrollen, die in den vorgeschriebenen Zeitabständen durchzuführen sind.


Die technischen Kontrollen betreffen insbesondere die Bereiche Elektrizität, Brandschutz, Kälteanlagen, Hebezeuge und Aufzüge, Türen und Tore, aber auch alles, was mit der Luft-, Wasser- oder Lärmqualität zu tun hat. Meistens werden ein oder mehrere kompetente Techniker hinzugezogen.


Bestimmte Eingriffe müssen von einer staatlich zugelassenen Stelle durchgeführt werden. Dazu gehören insbesondere Arbeiten zur Konformität von elektrischen Anlagen, einschließlich Sicherheitsbeleuchtung, Blitzschutzvorrichtungen, Rauchabzugssystemen oder auch Brandmeldeanlagen.

Diese obligatorischen Arbeiten und Kontrollen tragen trotz ihres Zwangscharakters zu einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Wartung bei.


Der zuständige Techniker, der für die Wartung eines ERP zuständig ist


Für die zahlreichen Eingriffe, die keine Validierung durch eine staatlich zugelassene Stelle erfordern, bleibt ein Techniker mit spezifischen Kompetenzen für die Wartung zuständig. Diese Wartung betrifft sehr unterschiedliche Bereiche und kann die Notwendigkeit mit sich bringen, dass das eingesetzte Personal über bestimmte Qualifikationen verfügt (z. B. Elektroqualifikation).


Verfügt das Unternehmen, das das ERP betreibt, nicht über die erforderlichen Kompetenzen intern, ist es üblich, einen „Multi-Service“-Dienstleister zu beauftragen, der einen umfassenden Wartungsvertrag anbietet, der alle erforderlichen Kompetenzen umfasst. Der Vertrag kann vorbeugende Wartungsarbeiten abdecken und sogar Klauseln für spezifische Notfallmaßnahmen im Bedarfsfall enthalten.


In jedem Fall ist es wichtig, dass das Wartungsheft regelmäßig aktualisiert wird, um die aktuelle Situation zu dokumentieren, insbesondere im Falle einer Kontrolle durch die Arbeitsinspektion.


Die regelmäßigen technischen Überprüfungen der Anlagen innerhalb eines ERP


Das Wartungsdossier sieht die Kontrolle und Wartung der technischen Einrichtungen in den Bereichen Lüftung, Heizung, Sanitär und Beleuchtung vor. Diese Überprüfungen setzen voraus, dass ein kompetenter Techniker regelmäßig in den Räumlichkeiten der ERP tätig wird, auch wenn diese von der Öffentlichkeit genutzt werden.


Der Einsatz muss für den Techniker so einfach wie möglich und für die Umgebung und die Öffentlichkeit in der Nähe so wenig störend wie möglich sein. Die Techniker arbeiten mit kompakten und leicht transportierbaren Höhenzugangseinrichtungen.


Tatsächlich erfordern einige Eingriffe das Arbeiten in der Höhe, ohne dabei die Sicherheit des Arbeiters oder der umstehenden Öffentlichkeit zu gefährden. Für diese Art von Eingriffen eignet sich besonders der Einsatz eines Teleskoplegers. Solche Geräte sind so konzipiert, dass sie von einer einzigen Person mit minimalem Platzbedarf sehr einfach aufgebaut werden können.


Kontrollbesuch der Anlagen eines ERP


Der Betreiber des ERP muss beim Bürgermeister Kontrollbesuche beantragen, deren Häufigkeit von der Zugehörigkeit zu seiner Kategorie abhängt. Falls zutreffend, erfolgt auf Antrag des Bürgermeisters die Intervention einer spezifischen Sicherheitskommission. Gemäß dem französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuch (Code de l'Habitation et de la Construction) gelten die Vorschriften ab dem Bau des Gebäudes und obliegen dann den Bauherren. Diese Vorschriften gewährleisten unter anderem, dass die Struktur einem Brand standhält.


Der Betreiber des ERP unterliegt dann den Vorschriften des Arbeitsgesetzbuchs (Code du Travail), das auf die Verpflichtungen der Nutzer zur Wartung der Anlagen verweist. Es kann dann regelmäßige Konformitätsprüfungen vorschreiben, wenn zum Zeitpunkt des Baus nicht alle Vorschriften eingehalten wurden.


Schließlich muss nach einer Schließung eines ERP (außer Kategorie 5 ohne Schlafräume) von mehr als zehn Monaten die Wiedereröffnung nach Stellungnahme der zuständigen Sicherheitskommission von der Stadtverwaltung genehmigt werden.



 
 
 

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